Kindertagespflege – selbstständig oder doch lieber angestellt?

Abgrenzungskriterien: Selbstständig vs. angestellt

Frau mit Brille liest

Tagesmütter können selbstständig oder angestellt tätig sein. Wie die Beschäftigungsart letztendlich kategorisiert wird, hängt davon ab, ob Sie bei der Durchführung und Gestaltung der Kindertagespflege an die Vorgaben der Eltern bezüglich Ort, Zeit und Art der Betreuung gebunden sind oder beim Umfang und der Art der Betreuung selbst das Sagen haben. Dazu zählen unter anderem Ernährungsfragen wie auch die konkrete Betreuungsausgestaltung – sehen die Kinder fern, welche Spiele spielen sie, machen sie Ausflüge usf.

Als Anhaltspunkt dient ebenso der reguläre Ort der Betreuung. Befindet sich dieser im Haushalt der Eltern, ist von einem Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen als Arbeitnehmerin und den Eltern als Arbeitgeber auszugehen. Tagesmütter hingegen, die Kinder verschiedener Eltern in ihrem eigenen Haushalt bzw. anderen kindgerechten Räumen betreuen, sind üblicherweise selbstständig tätig.

Beschäftigungformen in der Kindertagespflege

Tagesmütter können arbeitsrechtlich auf drei unterschiedliche Arten tätig sein. Diese unterscheiden sich durch:

Selbstständige Tätigkeit

Die meisten Tagesmütter arbeiten als Selbstständige. Sie beziehen ihr Entgelt von öffentlichen Jugendhilfeträgern oder privat von den Eltern.

Haushaltsnaher Minijob

Tagesmutter liegt mit Kind am Boden und zeichnet

Minijobs sind gesetzlich so ausgerichtet, dass die Tätigkeiten im Haushaltsbereich finanziell begünstigt sowie bürokratisch möglichst unbelastet sind. Auch sie stellen ein Beschäftigungsverhältnis dar, bei welchem die Eltern zum Arbeitgeber werden.

Für die Kindertagespflege im Rahmen eines Minijobs ist der Mindestlohn zu zahlen. Da die monatliche Verdienstgrenze bei 450 € liegt, ist die Tagesmutter steuerbefreit und muss nur eingeschränkt Sozialabgaben leisten. Als Arbeitgeber sind die Eltern verpflichtet Pauschalabgaben von 12 % des Verdienstes zu zahlen. Dabei entfallen 5 % auf die gesetzliche Krankenversicherung, 5 % auf die gesetzliche Rentenversicherung, 1,6 % auf die gesetzliche Unfallversicherung sowie 0,84 % auf Umlagen um die Arbeitgeberaufwendung bei Mutterschaft und Krankheit auszugleichen. Gegebenfalls können noch 2 % einheitlicher Pauschsteuer anfallen.

Für Minijobs, die ab 2013 angetreten wurden, besteht prinzipiell keine Rentenversicherungspflicht.

Findet die Betreuung im Privathaushalt statt, erfolgt die Anmeldung des Minijobs per sogenannten Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de).

Festanstellung

Geht die Kindertagespflege über ein geringfügiges Betreuungsangebot hinaus, können die Eltern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit der Tagesmutter eingehen. Damit werden sie zu einem Arbeitgeber und müssen die damit verbundenen Pflichten übernehmen.

Dies bedeutet, dass Sie als Tagesmutter beim Finanzamt, den entsprechenden Sozialversicherungen sowie der Berufsgenossenschaft (BGW) anzumelden sind und diesbezügliche Beiträge getragen werden müssen. Darüber hinaus sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ein wesentlicher Vorteil der Festanstellung ist, dass Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Urlaub und im Krankheitsfall haben.

Wie beim Minijob, sollte auch in diesem Fall die Höhe des Stundenlohns der Leistung sowie dem Mindestlohngesetz entsprechen. Eltern können als Personengesellschaft bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Zuschüsse für die Festanstellung einer Tagesmutter beantragen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Nähere Infos dazu sind auf der Internetseite der ESF-Regiestelle (www.esf-regiestelle.de) und im Förderleitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden.

Auch diese Option besteht: Eltern können sich zusammenschließen oder als Elterninitiative einen Verein gründen und in dieser Form als Arbeitgeber eine Tagesmutter fest anstellen. Das Jugendamt berät hierbei gerne und informiert über rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen. Außerdem kann es gleich bei der Auswahl einer passenden Tagesmutter unterstützen.